Pflegeneuordnungsgesetz 2026: Was sich für Pflegebedürftige und Angehörige ab 2027 ändern könnte

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. Mit dem neuen Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sollen die häusliche Betreuung gestärkt, pflegende Angehörige entlastet und Pflegeleistungen einfacher zugänglich werden. Doch welche Veränderungen sind konkret geplant?

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)?

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen.

Die Reform verfolgt das Ziel, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig zu sichern und gleichzeitig die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verbessern.

Insbesondere die häusliche Pflege, die Unterstützung pflegender Angehöriger sowie vorbeugende Maßnahmen sollen stärker berücksichtigt werden.

Neuer Entlastungsbetrag: Bis zu 175 Euro monatlich geplant

Eine besonders wichtige Neuerung betrifft die finanziellen Leistungen zur Unterstützung im Alltag.

Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 soll der bisherige monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro künftig in einem neuen sogenannten Sozialraumbudget aufgehen.

Dieses soll bis zu 175 Euro monatlich betragen und unter anderem für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote genutzt werden können.

Damit könnten künftig zusätzliche finanzielle Möglichkeiten für die Alltagsbegleitung, Seniorenbetreuung und Entlastung pflegender Angehöriger entstehen.

Was ändert sich bei Pflegegrad 1?

Auch für Menschen mit Pflegegrad 1 sieht der Gesetzentwurf Veränderungen vor.

Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll nach den aktuellen Planungen entfallen. Stattdessen ist eine neue, intensivierte Pflegebegleitung vorgesehen, die Betroffene frühzeitig unterstützen und insbesondere präventive Maßnahmen stärken soll.

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Viele Angehörige übernehmen täglich wichtige Aufgaben bei der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen.

Das geplante Gesetz soll sie durch neue Beratungs- und Begleitangebote sowie eine vereinfachte Nutzung von Pflegeleistungen unterstützen.

Dazu gehören unter anderem neue Leistungsbudgets, eine verbesserte fachliche Pflegebegleitung und zusätzliche Hilfen für kurzfristige Pflegenotfälle.

Was bedeutet die Pflegereform für Kunden von RehaBilliCare?

Als Anbieter für Alltags- und Seniorenbetreuung in Fürth, Nürnberg und Umgebung verfolgt RehaBilliCare die geplanten Änderungen der Pflegeversicherung aufmerksam.

Unser Ziel bleibt es, pflegebedürftige Menschen in ihrem gewohnten Umfeld zu unterstützen und Angehörige spürbar zu entlasten.

Mit unserer Alltagsbegleitung, Seniorenbetreuung und Demenzbetreuung bieten wir individuelle Unterstützung, die sich an den persönlichen Bedürfnissen unserer Kunden orientiert.

Wir informieren Sie gerne über unsere Betreuungsangebote und die derzeitigen Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Wann tritt das Pflegeneuordnungsgesetz in Kraft?

Das Pflegeneuordnungsgesetz befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Bundesregierung plant Änderungen ab 2027.

Bis zum Abschluss des Verfahrens können sich einzelne Regelungen noch verändern. Für Pflegebedürftige und Angehörige gelten deshalb weiterhin die derzeitigen gesetzlichen Leistungsansprüche.

Stand der Informationen: 21. Oktober 2026

Haben Sie Fragen zur Alltags- und Seniorenbetreuung?

RehaBilliCare unterstützt Sie und Ihre Angehörigen mit individueller Alltagsbegleitung und persönlicher Betreuung.

Informieren Sie sich jetzt über unsere Leistungen und die Möglichkeiten der Finanzierung durch Ihre Pflegekasse.

Telefon: 0911 38464-537

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Mitgliedschaften, Partner, Netzwerker und Kooperationen

Kontakt

RehaBilliCare GmbH
Nürnberger Str. 73
90762 Fürth
Tel.: 0911 38464-537
Fax: 0911 38464-834
E-Mail: info@rehabillicare.de

Zum Kontaktformular