Möglichkeiten zur Unterstützung außerhalb der Pflegeversicherung

Die Diskussionen zu den Veränderungen, die das Pflegeneuordnungsgesetz ab dem 01.01.2027 mit sich bringen wird, haben zu viel Verunsicherung geführt und zu der Frage, ob Sie sich dann unsere Alltagsbegleitung überhaupt noch leisten können. Ja, das können Sie, auch wenn sich einige Zuordnungen hinsichtlich der Berechnung ändern werden. Ergänzend möchten wir Ihnen einige Zusatzinformationen zukommen lassen, welche Möglichkeiten es außer der Pflegeversicherung noch gibt, um Unterstützung in Anspruch nehmen zu können:

Grundsicherung im Alter (GSiAE): Diese kann in Anspruch nehmen, wenn die „Regelbedarfe“ (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, Kosten für Unterkunft (Brutto-Kaltmiete oder vergleichbar bei Haus- und Wohnungseigentum) sowie Heizkosten) nicht gedeckt sind. Erhalten kann diese, wer die Altersgrenze für die Rente überschritten hat oder aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann.

Bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird der monatliche Bedarf den vorhandenen Einkünften und dem Vermögen gegenüber gestellt.

Ist das vorhandene Einkommen geringer als der Bedarf, kann monatlich eine Zahlung in Höhe des Unterschiedsbeitrages geleistet werden. Zum Einkommen gezählt werden Renten, Arbeitseinkommen, Unterhaltszahlungen und Zinsen.

Zum Vermögen gehören z.B. Haus- und Grundvermögen, PKW mit einem Verkaufswert von > 7500,-€ , Bargeld, Konten-Guthaben und Rückkaufswerte von Lebens- und Sterbeversicherungen. Bei Alleinstehenden wird ein Vermögen bis zu 10.000 € nicht angerechnet, bei Ehegatten und nichtehelichen Lebensgemeinschaften liegt die Grenze bei 20.000 €.

Wenn Sie keine Rente oder nur eine sehr geringe Rente erhalten, können sie „Grundsicherung im Alter“ (oder bei Erwerbsminderung) beantragen.

Wenn die Rente lediglich 80% des Bedarfs deckt, kann Wohngeld beantragt werden.

Auf den online-homepages der Sozialämter finden sich die jeweils aktuellen Zahlen der Regelsätze zum Lebensunterhalt und der Kosten für Unterkunft und Heizung.

Weitere Bedarfe und Unterstützungen:

Unter zusätzliche Mehrbedarfe fallen krankheitsbedingte, kostenaufwändige Ernährung und bestimmte Bedarfe bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen G.

Einmalige Beihilfe können unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Erstausstattung einer Wohnung und Erstausstattung für Bekleidung beantragt werden.

Kontakt Stadt Nürnberg Amt für Existenzsicherung und soziale Integration, Sozialamt Wirtschaftliche Hilfen, Q-Stadthaus (auf dem ehemaligen Quelle-Areal), Adam-Klein-Straße 181a, 90429 Nürnberg

Kontakt Stadt Fürth Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten der Stadt Fürth, Königsplatz 2, 90762 Fürth. Telefon: (0911) 974-1761 (Öffnungszeiten: Montag & Donnerstag: 08:30 – 15:00 Uhr, Dienstag & Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr, Mittwoch: geschlossen (persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Wohngeld: Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für selbstgenutzte Eigenheime und Eigentumswohnungen gewährt. Abhängig ist dies von der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben, der Höhe der Miete und dem Monatseinkommen. Wohngeld-Plus – Rechner (ab 1. Januar 2025)

Der Wohngeld-Plus – Rechner bietet eine erste Orientierung, ob und in welcher Höhe es für Sie einen evtl. Anspruch auf Wohngeld gibt.

https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeldrechner/wohngeldrechner-2025_node.html

Es ist auch möglich, bei diesem Amt über die homepage einen online-Beratungstermin zu buchen bzw. einen Online-Antrag zu stellen.

Zusätzliche Leistungen hier sind auch noch:

–           Wohnungsvermittlung (bei geringem Einkommen mit Wohnberechtigungsschein)

–           Nürnberg Pass – kann online beantragt werden (Zuständigkeit nach PLZ)

(Vergünstigungen zu Kultur, Freizeit, Sport u. öffentlicher Nahverkehr, auch vergünstigtes Deutschland-Ticket bei gewährten Leistungen von Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld)

–           Kostenfreie Energiesparberatung (Heiz- o. Stromkosten)

–           Hilfen zur Haushaltsführung

–           Hilfen zu Bestattungskosten

Auch wenn der Anspruch nur auf wenig Wohngeld lautet, besteht aufgrund der Gewährung eine Berechtigung auf den Nürnberg-Pass mit vielen Vergünstigungen.

Kontakt Stadt Nürnberg Amt für Existenzsicherung und soziale Integration, Sozialamt, Bereich Wohngeld, Q-Stadthaus (auf dem ehemaligen Quelle-Areal), Adam-Klein-Straße 181a, 90429 Nürnberg  oder online https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt_ nbg/wohngeld.html

Anmeldung zur Energiesparberatung: Amt für Existenzsicherung u. soziale Integration, Stab Armutsprävention / Energiesparprojekt, Dietzstr. 4, 90443 Nürnberg, Tel.: 0911 231-5770

oder online-Beratung https://onlineberatungen.nuernberg.de/embed/esp/auth/login

Kontakt Stadt Fürth: Wohngeldbehörde der Stadt Fürth, Königsplatz 2, 90762 Fürth (Zentrales Dienstgebäude / Sozialrathaus), Telefon: (0911) 974-1761, E-Mail: wohngeldbehoerde@fuerth.de. Offizielle Website: Stadt Fürth – Wohngeldbehörde. Wichtiger Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich.

Hilfen zur Haushaltsführung kommen in Frage, wenn Menschen z.B. aus gesundheitlichen Gründen  oder weil sie älter sind,  ihren Haushalt nicht mehr führen können. Ziel ist es, den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und eine stationäre Heim-Unterbringung zu vermeiden.

Voraussetzung für die Gewährung der Hilfe ist, dass es keine vorrangigen Leistungsansprüche über Krankenkassen, Pflegekasse, eine Unfallversicherung gibt. Es muss ein eigener Haushalt bestehen, dessen Weiterführung notwendig ist. Es darf auch kein Hausangehöriger vor Ort sein, der den Haushalt führen könnte.

Hilfen zu Bestattungskosten können gewährt werden, wenn der Nachlass nicht ausreicht, Erben nicht in der Lage sind, diese Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen und die Bestattungskosten in angemessener Höhe liegen. Die Zuweisung ist ortsabhängig.

 

Stadt Nürnberg – Sozialpädagogischer Fachdienst (SFD):

Beratungen gibt es außerdem über den sozialpädagogischen Fachdienst. Dieser berät Menschen in schwierigen Lebenslagen und vermittelt- wenn erforderlich – an andere Fachdienste. Themen diesbezüglich sind:

  • Wirtschaftliche Problemlagen
  • Drohender Wohnungsverlust
  • Persönliche und soziale Probleme
  • Schwierigkeiten im psychosozialen Bereich
  • Sicherstellung der häuslichen Versorgung

Eine stadtinterne Vernetzung besteht insbesondere mit weiteren Abteilungen für

  • Wirtschaftliche Hilfen/ Grundsicherung im Alter
  • Wohngeld und Wohnungsvermittlung
  • Armutsprävention (u.a. Energiesparberatung)
  • Nürnberg Pass (Teilnahme am kulturellen Leben)
  • Betreuungsstelle

Der SFD arbeitet außerdem mit verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung und Kooperationspartnern wie z.B. den Energieversorgungsbetrieben, der Polizei oder dem Amtsgericht zusammen.

Kontakt SFD: Jede/r Sozialpädagoge/-in  ist für einen bestimmten Bezirk zuständig. Am besten kann die Zuständigkeit telefonisch erfragt werden unter 0911/ 231-8103 (Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr.

Alternativ ist auch ein Beratungsgespräch auf Hausbesuch oder eine Online-Beratung möglich: https://onlineberatungen.nuernberg.de/embed/Sozialamt

Kontakt Sozialrathaus der Stadt Fürth, Königsplatz 2 (1. Stock), 90762 Fürth, Telefon (0911) 974-1971, Fax (0911) 974-1981, E-Mail: sozialedienste@fuerth.de

Öffnungszeiten: Montag 8:00–12:00 Uhr und 13:30–16:30 Uhr; Dienstag bis Freitag 8:00–12:00 Uhr (sowie nach Vereinbarung)

Weitere Hilfen für Senioren sind z.B.

  • Mittagstische – eine Auflistung findet man über die Internetseiten der Stadt und die Pflegestützpunkte
  • In Nürnberg: ein Tafelausweis (berechtigt bei Vorlage eines Nürnberg Passes)
  • ein Kulturticket (berechtigt bei Vorlage eines Nürnberg Passes, Antrag bei der Bürgerstiftung)
  • eine Kulturkarte (ab 63 Jahren, bzw. Schwerbehinderte ab GdB 50, für 14 Museen, 1 Jahr 20 €, mit Nürnberg-Pass 10 €)
  • Befreiung von Rundfunkgebühren bei Grundsicherung und Bürgergeld
  • Befreiung von Zuzahlungen bei den Krankenkassen
  • Landespflegegeld Bayern von derzeit jährlich 500,- bei Pflegegrad 2-5 nach Antragstellung (online möglich)

Wir hoffen, hiermit zu Ihrer Information beizutragen. Weitere Beratungsangebote können Sie kostenfrei über die Pflegestützpunkte in Anspruch nehmen.

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