Pflegeberatung

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI (Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch)

Eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI soll die Qualität in der häuslichen Pflege sicherstellen und wird durchgeführt, wenn die Pflege bereits stattfindet. Diese Beratungsbesuche sind ab Pflegegrad 2 verpflichtend für Pflegegeldempfänger, die keine Unterstützung durch einen Pflegedienst erhalten.

Sabine Zaun, zertifizierte Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI

Pflegegeldempfänger
Beratungseinsatz §§ 37.3 SGB XI
Fristen

Mit Pflegegrad 1

Mit Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 3

Mit Pflegegrad 4

Mit Pflegegrad 5

In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation eingeschätzt: Es wird beurteilt, ob die Pflege durch Angehörige sichergestellt wird. Der Berater kann Maßnahmen empfehlen, die häusliche Situation zu verbessern. Dazu gehören z.B. Empfehlungen bezüglich Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraum-Anpassungen. Zudem wird über eine evtl. Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades, Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, technische Hilfsmittel (z.B. Rollator) oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch u.a. beraten. Ergänzend kann es auch Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI geben. Somit können die Maßnahmen gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und den Angehörigen besprochen sowie in der Folgeberatung überprüft und immer wieder zum Wohle der zu Pflegenden und deren Angehörigen angepasst werden. Wir erklären Ihne auch, wie Sie die Gelder Ihrer Pflegekasse nutzen können.

 Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und vom Berater an die Pflegekasse übermittelt. Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige den Beratungsbesuch nicht selbst nachweisen muss. Die Kosten für den Beratungseinsatz nach § 37.3 trägt die Pflegekasse (für das Jahr 2023 in der Vereinbarung mit dem Bundesland Bayern € 4,67 je begonnener 5 Minuten, max. 75 Minuten je Einsatz, incl. aller Personal-, Sach- und Anfahrtskosten).

* Personen, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 1 haben, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach § 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen.

Als zertifizierte Pflegeberater und examinierte Pflegefachkräfte mit Zulassung bei der ARGE Pflegekassen dürfen wir bei der  RehaBilliCare GmbH das Angebot zur Durchführung der Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI machen.                

Der Unterschied zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI:  Die Pflegeberatung nach § 7a SGBXI hat die Organisation von Pflege zum Ziel und wird üblicherweise vor Beginn der Pflege durchgeführt. Der Ratsuchende erhält zum einen Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten wie Entlastungsangebote, Sozialleistungen und Hilfsangebote. Außerdem wird ein individueller Versorgungsplan im Sinne eines sog. Fallmanagements ausgearbeitet.

Kontakt

RehaBilliCare GmbH
Nürnberger Str. 73
90762 Fürth
Tel.: 0911 38464-537
Fax: 0911 38464-834
E-Mail: info@rehabillicare.de

Zum Kontaktformular