anerkannte Pflegebegleitung

Vom Bayerischen Landesamt für Pflege

anerkannte Pflegebegleitung in Fürth und Nürnberg

nach §45a Abs.1 Satz 3, Abs. 3 SGB XI sowie §45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI und § 81 AVSG

Als Pflegebegleitung bezeichnet man die Unterstützung und Begleitung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sowie vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen durch qualifizierte Fachkräfte.

Ziel der Pflegebegleitung ist, pflegende Zu- und Angehörige zu unterstützen und ihre Ressourcen zu stärken. Pflegebegleiter entlasten durch Gespräche, beraten, erörtern Entlastungsmöglichkeiten, knüpfen ggfls. Verbindungen zu anderen Helfern und begleiten bei Bedarf auch pflegende Angehörige zu Behörden und Institutionen.

Die Begleitung findet nach Terminvereinbarung persönlich oder telefonisch statt. Sie kann vom Ort der Durchführung her flexibel gestaltet werden. Die zeitliche Dauer der Pflegebegleitung ist unterschiedlich und hängt vom Bedarf der Betroffenen ab. Möglichkeiten der Gestaltung sind z.B. ein einmaliger Hausbesuch oder eine längerfristige, intensive Begleitung.

Die Finanzierung für die Inanspruchnahme dieser Leistung erfolgt zeitbasiert aus dem Entlastungsbetrag der zu pflegenden Person.

Die Pflegebegleitung ist für Pflegepersonen ein zusätzliches Angebot, welches unsere anderweitig bestehenden Angebote wie Alltagsbegleitung und Pflegeberatung ergänzt.

Rein vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass eine Pflegebegleitung nicht mit einer Pflegeberatung nach § 37 SGB XI oder § 7a SGB XI zu verwechseln ist. Sie entspricht auch nicht der Alltagsbegleitung in der Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf und Senioren.

 

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